Carport aus München - 14.09.2016

Geltendes Baurecht beim Carportbau in Bayern beachten

Steht die Entscheidung für einen Carport als passender Unterstand, so beginnt ab jetzt für viele Bauherrn die interessante und spannende Phase der Planung. Welches Baumaterial soll es sein - Aluminium oder doch vielleicht eine der verschiedenen Holzarten? Ist ein Einzelcarport ausreichend oder macht ein Doppelcarport mehr Sinn? Welche optischen wie auch praktischen Extras können mit dem zur Verfügung stehenden Budget integriert werden? Und, welches Carport Dach ist die optimale Lösung? Fragen über Fragen, die es zu beantworten gilt.

Doch tatsächlich gilt es noch an weit mehr zu denken, wie beispielsweise das geltende Baurecht. Dies ist auch zu beachten, wenn ein Carport in Bayern selber gebaut oder mittels Bausatz erstellt werden soll. Das Wort Baugenehmigung lässt vielen Bauherren oftmals die Haare zu Berge stehen. Lästiger Papierkram und Behördengänge sind ein Gräuel und so wird dieser Part gerne versucht zu umgehen. Doch tatsächlich müssen auch bei solch einem kleinen Bauvorhaben geltende Auflagen und Vorschriften eingehalten werden. Für viele eine nervenaufreibende Zeit, bevor es an die eigentliche Planung geht. So gilt es schon im Vorfeld zu klären, wie es um eine Carport Baugenehmigung in Bayern steht.

Regeln und Vorschriften beachten

Die jeweils gültigen Bauvorschriften werden im Bundesland Bayern durch die Bayerische Bauordnung durch Artikel 57, Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 geregelt. So bedarf es beispielsweise bei Garagen oder Carports mit bis zu 50 qm Fläche keines Genehmigungsverfahrens, wenn diese sich nicht im sogenannten Außenbereich befinden. Ebenfalls ist hier festgelegt, dass in der Länge der Grenzbebauung auf einem Grundstück 15 Meter nicht überschritten werden dürfen.

Doch nicht nur die in Bayern gültige Bauverordnung ist ausschlaggebend, auch die einzelnen Gemeinden können verschiedene Auflagen und Vorschriften für den Bau eines Carports oder einer Garage erlassen, die es natürlich auch einzuhalten gilt. Selbst wenn also das Bauvorhaben laut Bauverordnung verfahrensfrei ist, kann die Gemeinde zum Beispiel darauf bestehen, dass die zuständige Baubehörde über das Vorhaben in Kenntnis (das sogenannte Kenntnisgabeverfahren) gesetzt wird. Die jeweilige Satzung mit den darin enthaltenen Festsetzungen dienen hierbei als Grundlage.

Ein Bebauungsplan wiederum regelt, ob und wie eine Bebauung des jeweiligen Grundstücks erfolgen darf. Des weiteren gilt es unter anderem auch Denkmalschutzbestimmungen, Wasserschutz- und Landschaftsschutzgebietsbestimmungen sowie Brandschutzvorschriften einzuhalten. Auch eine sogenannte Baumschutzverordnung ("Denkmalschutzvorschriften" für vorhandenen Baumbestand) ist hier zu beachten. Auf dem Grundstück vorhandene Bäume (mit mehr als 79 cm Stammumfang auf Höhe eines Meters) müssen bei der Planung schon berücksichtigt werden, denn diese stehen unter einem besonderen Schutz.

Nicht die Baugenehmigung, sondern auch die Nachbarn sind wichtig

Bei der Überschreitung der maximalen Vorgaben in Bezug auf Grundfläche oder Volumen oder wenn der Carport in Zusammenhang mit einem genehmigungspflichtigen Vorhaben errichtet werden soll, bedarf es einer Carport Baugenehmigung in Bayern.

Ist nun die Hürde der gültigen Bauverordnung erfolgreich gemeistert, gilt es allerdings noch einen wichtigen Schritt zu tun, bevor es an die eigentliche "praktische" Planung geht. Auf keinen Fall sollten Sie Ihre direkten Nachbarn bei Ihrem geplanten Bauvorhaben übergehen. Fühlen sich diese durch den Carportbau belästigt, können sie eine Überprüfung beim zuständigen Amt veranlassen. Mit einem persönlichen Gespräch kann solch einem Nachbarschaftsstreit schon im Vorfeld entgegengewirkt werden. Auch wenn der geplante Carportbau Ihr Herz höher schlagen lässt, muss dieses nicht zwangsläufig auch bei Ihren Nachbarn so sein.

Unterstützung vom Fachmann zahlt sich aus

Seit Jahren schon hat sich die Firma Biber Carports nicht nur in Bayern als Spezialist für massive Unterstände etabliert. So wissen die qualifizierten Mitarbeiter auch um die Auflagen und Vorschriften in Bezug auf die geltende Bauverordnung in Bayern. Schon bei der eigentlichen Planungen können so Auflagen und Vorschriften berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite wird schnell ersichtlich, wenn es tatsächlich einer Baugenehmigung bedarf. Profitieren Sie von den Erfahrungswerten, dem umfassenden Fachwissen sowie der Kreativität der Mitarbeiter bei der Planung und Umsetzung eines bevorstehenden Bauvorhabens.

Jeder Holzcarport Marke Biber besteht zu 100% aus BSH-Leimhölzern. Somit sind die Unterstände massiv, qualitativ hochwertig und langlebig. Neben preisgünstigen Bausätzen sind auch Maßanfertigungen kein Problem. So lässt sich für jeden Kunden die passende Lösung finden. Die Firma Biber steht seinen Kunden übrigens nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland und in Österreich sowie der Schweiz als kompetenter Partner zur Seite. Überzeugen Sie sich selbst.
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